Kindergeld 2016 – Keine Panik!!!

Gestern ging es in den sozialen Netzwerken und im ganzen www. hoch her. Ein Whatsapp-Post machte die Runde, dass man bis zum Ende des Jahres unaufgefordert seine Steuer-ID bei der Familienkasse angeben müsse, sonst würde man den Anspruch auf Kindergeld verlieren. Sogar von Nachzahlung war die Rede. Bei diesem Post handelt es sich um eine Kettennachricht und ist reine Panikmache!

Was stimmt: Um 2016 Kindergeld zu erhalten wird tatsächlich die Steuer-ID benötigt, allerdings:

„Bei laufenden Kinder­geld­anträgen liegen erforderliche ID-Nummern zu etwa 90 Prozent vor. Dort wo das nicht der Fall ist, werden diejenigen im Laufe von 2016 kontaktiert“, beruhigt der Sprecher der Bundes­agentur für Arbeit Jürgen Wurst­horn.

Hier werden alle wichtigen Fragen von der Stiftung Warentest zu diesem Thema geklärt.

Also informiert Euch und dann ein schönes Wochenende 🙂